Fördermittel für barrierefreie Bäder
Staatliche Förderung für die Badsanierung
Wer eine Badsanierung plant und dabei ein Augenmerk auf Barrierefreiheit hat, kann verschiedene Fördermittel von Bund, Ländern, Kranken- und Pflegekassen beantragen. Pfeifer GmbH ist Ihr Fachbetrieb aus Münster für Badsanierungen und kann Sie bei der Beantragung der Fördermittel unterstützen.
Individuelle Beratung in und um Münster
Erfüllt Ihre Badsanierung bestimmte Voraussetzungen, können Sie verschiedene Fördermittel beantragen – unter anderem auch auf Landesebene. Als Handwerksbetrieb aus Münster kennen wir uns mit den Rahmenbedingungen für unser Bundesland aus und können Ihnen bei den landesspezifischen Förderprogrammen ein paar Tipps geben. Sind bestimmte Hilfsmittel wie Duschstuhl oder Wandhalterung ärztlich verschrieben oder handelt es sich um eine Sanierung für eine pflegebedürftige Person, können Sie zudem Fördermittel bei Kranken- und Pflegekasse beantragen. Dazu gibt es noch die Möglichkeit, über die KfW bis zu 2.500 Euro Zuschuss für Einzelmaßnahmen als Förderung zu bekommen. Diese Fördermittel stehen nur Privatleuten zur Verfügung, die ein Bad in ihrer bewohnten Eigentumswohnung oder im Eigenheim mit maximal zwei Wohneinheiten sanieren möchten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachbetrieb wie Pfeifer GmbH durchgeführt werden.
Mindestanforderungen für eine Förderung
Bei allen Maßnahmen sollte die Möglichkeit zur späteren Nachrüstung gegeben sein.
Wir beraten Sie gerne zu einer Sanierung und helfen Ihnen, Fördermittel zu beantragen. Vereinbaren Sie einfach einen ersten, unverbindlichen Beratungstermin – wir freuen uns auf Sie!
Raumänderungen
Typische Ausstattungsmerkmale des barrierereduzierten Bades
• Schwellenlose Türen die nach außen öffnen oder Schiebetüren mit ausreichender Einstiegsbreite
• Rutschhemmende Fliesen
• Waschtisch flach und unterfahrbar, Höhe nach individuellem Bedarf montierbar
• Halte-, Stütz- und Klappgriffe, benutzerfreundliche Bedienhebel an den Armaturen
• Behindertengerechte Dusche: schwellenlos mit Duschhocker oder Klappsitz
• Kontrastreiche Gestaltung in Material und Farbe bei nachlassender Sehkraft
• Erhöht angebrachtes behindertengerechtes WC
• Niedrig angebrachte Spiegel und blendfreie, helle Beleuchtung für bessere Sicht
• Seniorenbadewanne mit Tür oder Sitzwanne
Nutzen Sie die staatlichen Förderungen für Ihr Bad! Vereinbaren Sie einen Beratungstermin – wir unterstützen Sie gerne!
Raumänderungen
- Mindestgröße Bad: 1,80 m x 2,20 m
- Bewegungsfreiheit: Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z. B. Rollstuhlnutzung
- Türen: nach außen zu öffnen oder Schiebetür - müssen von außen entriegelbar sein
Dusche/Badewanne
- Dusche: bodengleich oder max. 20 mm Erhöhung
- Bodenbelag: rutschfest oder rutschhemmend
- Badewanne: max. Höhe 0,5 m oder mit Tür, Liftsystem o. Ä.
WC
- Waschbecken: min. 0,48 m tief, Kniefreiheit zur Nutzung im Sitzen
- WC: Sitzhöhe nach Bedarf oder flexibel einstellbar